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Verschlüsseltes kopieren legal?

spbox

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Mar 29, 2007
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Mir ist gerade folgende Idee gekommen: Angenommen, ich habe ein kopiergeschütztes, originales Medium vorliegen - egal ob DVD, HD-DVD oder Blu-Ray-Disk. Von diesem mache ich nun eine 1:1 Kopie der verschlüsselten Daten (also ohne den Kopierschutz zu knacken). Das müsste soweit ja noch völlig legal sein, da dies durch keine wirksame technische Schutzmaßnahme verhindert wird. Diese Kopie speichere ich entweder auf meiner Festplatte oder auf einem optischen Medium, wobei in letzterem Falle die Disc natürlich nicht von einem Standard-Player abspielbar ist - was uns zunächst einmal aber egal sein soll.

Nun habe ich Softwareseitig eine Lösung, welche im Normalfall dazu gedacht ist, meine eigenen, selbst geauthorten (HD-)DVD/BluRay-Strukturen abzuspielen. Diese sind in genau demselben Datei-/Verzeichnisformat wie eine gekaufte Disc, und werden im Normalfall - sobald ich sie brennen will - für den jeweiligen Rohling individuell verschlüsselt (bei HDDVD/BluRay sind ja auf den Rohlingen vorgebrannte KeyBlocks, wenn ich das richtig verstanden habe). Also um es nochmal klar zu sagen, diese Software spielt normalerweise ausschließlich unverschlüsselte Strukturen ab. Das sollte soweit auch mal legal sein.

Ich stelle mir an dieser Stelle so etwas wie ein Plugin für den VDR o.ä. vor.

Nun gibt es einen Patch, welcher es ermöglicht, die Keys für verschlüsselte Dateien aus einer externen Datei zu lesen. Woher ich den Patch oder diese Schlüssel bekomme, steht in den Sternen... bzw in den Untiefen des Internets :)

So wie ich das nun sehe, handelt man nur an einer Stelle nicht legal, wenn man diese Methode anwendet: beim tatsächlichen Anschauen der Backups.

Denn:

1. Beim eigentlichen Kopieren der Scheiben umgehe ich keinerlei Schutz.

2. Das Programm zum Anschauen an sich ist völlig legal, weil es keinerlei Schutz umgehen kann.

3. Der Patch wird irgendwo im Ausland gehostet, evtl. sogar als rein verbale Beschreibung und in einem Land, welches die Redefreiheit besonders hoch hält (USA).

4. Sobald man den Patch eingespielt hat, wäre das Programm nicht mehr vertriebsfähig; das Gesetz verbietet jedoch den einfachen Besitz eines Programms, welches technische Schutzmaßnahmen umgehen kann, nur bei gewerblichen Zwecken.

5. Die Schlüssel selbst sind 16byte-Zeichenketten (128bit AES), welche nicht dem Urheberrecht unterliegen (mangelnde Schöpfungshöhe), sondern "nur" Betriebsgeheimnisse darstellen. Sofern ich diese nur rein privat auf meinem Rechner (VDR, modifizierter Xbox o.ä...) vorrätig halte, und sie nicht verbreite, mache ich mich auch nicht strafbar.

Lediglich beim tatsächlichen Anschauen des Backups entschlüssele ich die Datei "on the fly". Und dabe begehe ich nicht einmal eine vom Rechteinhaber nicht genehmigte Handlung, denn das reine Anschauen ist ja erlaubt - wobei es hierbei bezüglich der Illegalität wohl auf die Auslegung dessen ankommt, was man unter "im normalen Betrieb" und unter "umgehen" versteht. So oder so müsste man einen Nutzer aber quasi "auf frischer Tat ertappen", also beim ansehen eines solchen Backups, um ihm eine Umgehung eines Kopierschutzes nachweisen zu können. Und dann auch nur für diesen einen Fall, egal wie viele Discs oder HDD-Files sonst noch bei ihm gefunden werden.

Wo liegt mein Denkfehler, oder habe ich gerade die ultimative Möglichkeit für private Backups gefunden? :)

Mir geht es hierbei wohl gemerkt nicht um das illegale downloaden für lau aus dem Internet - das ist (und das sollte auch so sein) natürlich verboten.
Aber wenn ich schon auf meine Festplatten, Rohlinge usw. die üblichen Pauschalabgaben zahle, sehe ich nichts unmoralisches daran, mir auf diesem Wege meine legal erworbenen bzw. ausgeliehenen Medien zu kopieren und (auch) auf non-HDCP-Screens anzusehen.

Was meint ihr?
 
Das müsste soweit ja noch völlig legal sein, da dies durch keine wirksame technische Schutzmaßnahme verhindert wird.

Ist es auch. Und selbst wenn es unter Windows nicht geht, weil irgendeine Fiesheit der Hersteller das reine kopieren auf HD verhindert...unter Linux gehts bestimmt. In diesem Fall wäre ein Streitpunkt, ob rechtlich gesehen ein Kopierschutz, den man nicht bemerkt (weil er z.B. dem Betriebsystem vollkommen egal ist) überhaupt umgangen wurde. Ich denke nicht.



1. Beim eigentlichen Kopieren der Scheiben umgehe ich keinerlei Schutz.

Richtig...ist aber auch wieder eine Definitionssache:Umgeht man einen Kopierschutz, wenn man ihn nichtmal bemerkt, keine spezielle Software (wie AnyDVD) einsetzt und auch keine Tricks zum Brennen anwendet?


Das Programm zum Anschauen an sich ist völlig legal, weil es keinerlei Schutz umgehen kann.

Ebenfalls richtig...wäre dem nicht so, wären ja PowerDVD&Co,sowie alle DVD-Player illegal.


3. Der Patch wird irgendwo im Ausland gehostet, evtl. sogar als rein verbale Beschreibung und in einem Land, welches die Redefreiheit besonders hoch hält (USA).

Soweit ich weiß, ist es illegal, ein Programm zu verändern, für das man nicht das Urheberrecht bzw die Zustimmung des Inhabers hat. Das Runterladen des Patches sollte eigentlich nicht strafbar sein, der Einsatz hingegen schon. Hab eine ahnliche Frage vorhin Betreffs AnyDVD hier im Forum gestellt. Meines Erachtens wird §95a UrhG(betrifft die Einfuhr solcher Programme) durch §69a für Software außer Kraft gesetzt.


das Gesetz verbietet jedoch den einfachen Besitz eines Programms, welches technische Schutzmaßnahmen umgehen kann, nur bei gewerblichen Zwecken.

Die Frage ist hier, man gewerbliche Zwecke definieren will. Wenn Gewinn erzielt wird, schon klar. Der Knackpunkt dürfte sein, daß man selbst schlecht beweisen kann, daß man selbst NICHT gewerblich arbeitet. Allerdings dürfte es der Gegenseite auch schwer fallen zu beweisen, daß man dies doch getan hat.
Wenn man es wirklich getan hat, ein paar "Kunden gesungen" haben und auch noch eine "unnatürlich" hohe Zahl von Rechnern mit Brennern bei einem selbst gefunden werden, dürfte das Argument "nicht gewerblich" wohl sehr unglaubwürdig erscheinen...


Und dabe begehe ich nicht einmal eine vom Rechteinhaber nicht genehmigte Handlung, denn das reine Anschauen ist ja erlaubt - wobei es hierbei bezüglich der Illegalität wohl auf die Auslegung dessen ankommt, was man unter "im normalen Betrieb" und unter "umgehen" versteht.

Eine analoge Kopie ist ja zum Beispiel erlaubt, weil dabei kein Kopierschutz umgangen wird (da dieser ja für´s Abspielen eh wirkungslos ist). Ich frage mich in diesem Zusammenhang, was denn bei einer digitalen Kopie ist. Ich kann zum Beispiel eine DVD am Rechner mit VLC ins Netzwerk streamen und mit einem 2. Rechner mit VLC die Daten "auffangen" und sogar speichern. Sollte dann auch ohne Kopierschutz ankommen. In dem Fall hätte man ihn ja nicht umgangen.



Aber wenn ich schon auf meine Festplatten, Rohlinge usw. die üblichen Pauschalabgaben zahle, sehe ich nichts unmoralisches daran, mir auf diesem Wege meine legal erworbenen bzw. ausgeliehenen Medien zu kopieren und (auch) auf non-HDCP-Screens anzusehen.

Wie das so schön ist in Deutschland: Man darf zwar für Sachen gerne zahlen, aber damit erwirbt man nicht zwingend bestimmte Rechte damit.


Marco
 
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