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Neues Urhebergesetz

Auszug aus dem neuen Urhebergesetz (siehe erster Beitrag):

Kopierschutz nicht umgehen: Wenn Originale einen Kopierschutz haben, dürfen sie nur analog kopiert werden - zum Beispiel von der CD auf eine Kassette. Der Inhalt darf also nicht auf eine andere CD gebrannt werden.

Wie ist aber dann die Rechtsgrundlage, wenn ich mir den besagten Film, meinetwegen 1-2 Wochen später, von der Kassette auf eine DVD brenne? Ich habe mich ja dann an die Regel gehalten und den Inhalt der kopiergeschützten DVD nicht 1:1 direkt auf eine anderen DVD gebrannt. Ich habe versucht darüber im Internet Stellungnahmen zu finden, bin aber nirgends fündig geworden. Selbst ein mir bekannter RA konnte mir dazu keinerlei rechtsverbindliche Auskunft geben. Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus.
 
Wer sollte denn die minderwertige analoge Kassettenkopie später wieder digitalisieren und auf eine DVD brennen wollen. Die Qualität geht schon beim D-A-Wandeln flöten. Da hat man dann später eine miese bestenfalls Stereokopie auf der DVD...

Ist aber rein rechtlich nicht zu beanstanden! Da ja analog gefertigte Kopien erlaubt sind.
 
Wer sollte denn die minderwertige analoge Kassettenkopie später wieder digitalisieren und auf eine DVD brennen wollen. Die Qualität geht schon beim D-A-Wandeln flöten. Da hat man dann später eine miese bestenfalls Stereokopie auf der DVD...

Ist aber rein rechtlich nicht zu beanstanden! Da ja analog gefertigte Kopien erlaubt sind.

Mich hat auch nur die rein rechtliche Seite interessiert. Typisches "Gummigesetz", man kann aber man darf doch nicht so recht.
 
Zu meiner HIFI-Anlge gehört auch ein CD-Brenner/Player wie es sie mal gab (vielleicht gibt es die immer noch). Mittels Glasfaserkabel (digital) oder Chinch-stecker (analog) kann ich Musik von einem anderen CD-Player in Echtzeit brennen (nur auf spezielle CD-Audio). Da stellt sich doch die Frage ob das dann eigentlich erlaubt ist. Ich nutze schließlich dazu nicht mal einen PC oder irgendein Programm um einen Kopierschutz zu umgehen.
 
Und was ist nun an dem Gesetz neu? Das Umgehen eines Kopierschutzes ist schon seit Jahren in Deutschland verboten, die Analog-Kopie dagegen erlaubt.

@itsnat: Ja, ist erlaubt, weil der Kopierschutz nicht umgangen wird, sondern er in diesem Falle unwirksam ist. :agree:
 
Und was ist nun an dem Gesetz neu? Das Umgehen eines Kopierschutzes ist schon seit Jahren in Deutschland verboten, die Analog-Kopie dagegen erlaubt.

Neu ist: "Bei illegalen Downloads im Internet hat sich die Rechtslage verschärft.":agree:

Die "Urheberrechtsabgaben" auf CD- und DVD-Brenner, sowie auf Rohlinge, haben sich erhöht!:mad:

Ansonsten hat sich nichts wesentliches zum früheren "Urheberrechtsgesetz" verändert.
 
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