• AnyStream is having some DRM issues currently, Netflix is not available in HD for the time being.
    Situations like this will always happen with AnyStream: streaming providers are continuously improving their countermeasures while we try to catch up, it's an ongoing cat-and-mouse game. Please be patient and don't flood our support or forum with requests, we are working on it 24/7 to get it resolved. Thank you.

AnyDVD=Shareware ? + Verstoß gegen §106 UrhG ?

http://bundesrecht.juris.de/urhg/__95a.html

Absatz 3, Nummer 3! Das ist auch das "Füchschen"!

3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die

1.
Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2.
abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3.
hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern....

Ob da aber auch ein privater Download drunter fällt ?

Ich mache mich mal schlau

A.
 
Any

Hallo!
Gestern durfte ich bei der grünen Trachtengruppe antanzen, ´ne Aussage machen wegen Downloads eines urheberrechtlich geschützten Programmes...AnyDVD. Wenn man den Vorwurf genau nimmt, müsste es doch heißen, daß es NICHT im Interesse des Programmherstellers ist, daß das Programm verbreitet wird. Da AnyDVD jedoch Shareware ist, müsste es doch gerade im Interesse von Slysoft sein, daß das Proggy verteilt wird, oder ? Der genaue Vorwurf lautet Verstoß gegen §106 UrhG, welcher besagt:

Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Nach meinem Verständnis betrifft dieser Paragraph doch lediglich den Uploader, denn vervielfältigen und verbreiten tut es doch eigentlich dieser.

Was meint ihr dazu ?

Marco


Brauchst Ihn ja nicht zum Knacken Verwenden...Gibt noch andere Verwendungen...Zum B. Kopierschutz mit den Zusatzprogramm eigener DVDs von der Camera Erstellen.
Was wollt ihr den mit den Filmen, schaut man sich doch eh nur 1mal an dann liegt Er rum.Original ist Legal
 
Was ist denn nun überhaupt daraus geworden?

Ist ja schon 7 Monate her...
 
Vieleicht kann er nicht antworten
smile000812.gif
 
Daten werden dann alle, von allen Providern 6 Monate aufbewahrt
Welche daten kann der provider denn nachvollziehen ?
P2P ?
Erwischen kann man dich nur durch "fake-nutzer" die für ne kanzlei, medienbranchen, bullen oder sowas arbeiten, die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten.
Oder du verbinndest dich mit einem fake-server die in deutschland betrieben werden um dich auszuspionieren.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, wie soll das technisch denn möglich sein, das der provider weis was du
im WWW so alles downloade ?
 
Last edited:
......... die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten.

Eben nicht, die Genehmigung vom Inhaber zu bekommen dürfte das kleinste Problem sein.
 
Welche daten kann der provider denn nachvollziehen ?
P2P ?
Erwischen kann man dich nur durch "fake-nutzer" die für ne kanzlei, medienbranchen, bullen oder sowas arbeiten, die sich wiederum selber strafbar machen indem sie urheberechtliches material gleichzeitig nicht nur saugen, sondern auch anbieten.
Oder du verbinndest dich mit einem fake-server die in deutschland betrieben werden um dich auszuspionieren.

Was ich überhaupt nicht verstehe ist, wie soll das technisch denn möglich sein, das der provider weis was du
im WWW so alles downloade ?

Eine Antwort, auf a l l e Deine Fragen, findest Du hier! (Quelle: ZDF-heute)

Bei "Google" findest Du weitere (interessante) Hinweise zum Thema: Vorratsdatenspeicherung
 
Guten Abend!

1.) Der Besitz von der SlySoft-Software ist m.A. nach nicht strafbar oder zivilrechtlich zu sanktionieren.

Der Online-Kommentar zum UrhG, von Lexis-Nexis, den wir hier im Büro benutzen sagt:" Ausgenommen von dem Verbot ist der Besitz zu anderen als kommerziellen Zwecken. Dieser private Besitz - etwa von Software zur Umgehung von Kopierschutzsystemen - ist weder zivilrechtlich nach §§ 95a, 97 noch straf- bzw. bußgeldrechtlich gem. §§ 108b, 111a sanktioniert".
(Quelle: LexisNexis Online Kommentar, Schmid/Wirth, Urheberrechtsgesetz, 1 Aufl. 2004, § 95a UrhG)

2.) Das bedeutet noch lange nicht das man einen erfahrenen Polizisten oder Staatsanwalt, der was vom Computer versteht (und es werden immer mehr) so einfach abschütteln kann, denn der kann diesen Software-Fund ja auch erstmal so bewerten, dass es dem Verwender hier wohl auf Raubkopien ankam. Obwohl der Download auch unter dem Gesichtspunkt, dass es hier wahrscheinlich die 21-Tage Test-Shareware Version war, nicht strafwürdig erscheint.

3.) Bei den P2P Tauschbörsen werden deutschlandweit Firmen eingesetzt die nach bestimmten Listen surfen und suchen, je nach Auftragslage und Umfang und Bezahlung. Selbst PrON oder Hörbuchverlage sind dabei. Da wird dann rund um die Uhr an Wochenenden bei Keksen und Bier die Tauschbörsen-Welt durchsucht. Die IP des tauschenden Gegenüber ist schnell ermittelt und dann wird sie rasch verfolgt.
Teils wird sich auf einen sog. Auskunftsanspruch gestützt: § 101a UrhG, Wer hat mitgewirkt ( http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__101a.html ). Wie schon gesagt kommt sonst die Staatsanwaltschaft zum Zuge, die schnell zum Provider rennt.

So mehr vielleicht in Kürze!

Schönen Abend trotz alledem!

A.
 
Zitat aus der ZDF Quelle von oben:

"Wie bisher schon können Polizei und Staatsanwaltschaft grundsätzlich nur dann auf die Daten zugreifen, wenn dies in einem Ermittlungsverfahren zur Aufklärung einer konkreten Straftat zuvor durch einen richterlichen Beschluss erlaubt wurde."

Das ist klar und ganz einfach! Gem. § 106 UrhG liegt ne Straftat vor, der Richter unterschreibt, die StA ermittelt.

Bei Gericht werden teils 20-40 Stück en Block unterschrieben.!

Edit: Post zusammengefasst

Ach so, noch einfacher:

die Staatsanwaltschaft, so sehe ich just schreibt einfach ein Ermittlungsbegehren gegen "unbekannt" dem Provider.

Die Paragrafen-Kette ist hier: § 161a Strafprozessordnung in Verbindung mit den § 113 Abs.1 Satz 1, und § 95 und § 111 Telekommunikationsgesetz...
(wer es ganz genau wissen will)

...und dann kommen die Daten, wenn alle sich beeilen.


Also Finger weg von klassischem P2P in Deutschland!
 
Last edited by a moderator:
Naja, aber die Stafverfolgung zielt ja imho nur auf den Upload und nicht den Download. D.h. THEORETISCH(!!!) ins Upload-Verzeichnis nur große TXTs, Freeware oder Demos rein und somit die Downloadbandbreite gesichert. Habs aber noch nicht probiert, P2P ist mir trotzdem zu unsicher. Das Restrisiko ist es mir nicht wert.
 
Die Idee mag ja gut sein aber nicht umsetzbar.

Während du saugst gibst du deine bereits gesaugten Files frei
und somit :policeman:

P2P lohnt sich in Zeiten von Ebay, Videotheken (die Kaufoptionen anbieten), erweiterte EU nicht mehr.
 
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