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Nutzung in Deutschland legal?

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Nov 18, 2011
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Hallo,

im Internet ist ja einiges zu lesen bezüglich der Abmahnungen von Heise.de die über CD Kopiersysteme berichten.
Ist die Anwendung von Clone DVD überhaupt legal in Deutschland?
 
Hallo,

im Internet ist ja einiges zu lesen bezüglich der Abmahnungen von Heise.de die über CD Kopiersysteme berichten.
Ist die Anwendung von Clone DVD überhaupt legal in Deutschland?

Yes. Please read § 108b of the German copyright law (Urhg).
 
Hallo,

im Internet ist ja einiges zu lesen bezüglich der Abmahnungen von Heise.de die über CD Kopiersysteme berichten.
Ist die Anwendung von Clone DVD überhaupt legal in Deutschland?

Jep, hab ich letztens auch wieder im Zusammenhang mit der Endgültigen Entscheidung des höchsten Gerichts über heise.de gelesen.
 
@HarbinUmmenhofer

Nur ohne Programme wie AnyDVD wirst du keine kopiergeschützten Medien kopieren können.

Und an diesem Punkt wird es in Deutschland illegal, da der Kopierschutz ja eine wirksame Blockade darstellt zumindest laut diesem Gesetz was sich in der Realität nur ein bisschen anders vom Sachverhalt darstellt, da es keinen wirksamen Kopierschutz gibt.

Und noch eine Sache wer soviel Wert auf Legalität legt sollte nichts kopieren, da es die Produzenten immer ums Geld bringt !!!

Nur die eigentlichen Entwickler hinter allen Sachen sehen von diesem Geld so gut wie nichts.
 
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Jep, hab ich letztens auch wieder im Zusammenhang mit der Endgültigen Entscheidung des höchsten Gerichts über heise.de gelesen.
Vorsicht, bitte nicht alles in den selben Topf werfen! Im heise-Urteil des Bundesgerichtshofs ging es um die Frage, ob ein Link auf slysoft.com in einem journalistischen Artikel bereits eine Werbung für die dort angebotenen Produkte darstellt. Um die Legalität der Produkte ging es in diesem Prozess nicht! Das Bundesverfassungsgericht hat vor kurzem lediglich entschieden, dass es die Verfassungsbeschwerde der Musikindustrie geben das BGH-Urteil vom Oktober 2010 nicht annimmt.
 
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Please read § 108b of the German copyright law (Urhg).

Die rote Markierung enthält nicht alles was zu dem Textbezug notwendig wäre, da es hinterm Komma noch weiter geht !!!

Und im § 108b UrhG geht es nur um CloneCD und die sogenannte Privatkopie die ja im Zuge von ACTA abgeschafft wird, dann ist das Alleinstellungsmerkmal von Deutschland auch Geschichte.

Und um dieses Merkmal geht es ja bei @HarbinUmmenhofer.

@PIGSgrame

Du sprichst genau den richtigen Teil an mit dem Lesen und Verstehen und nicht irgendwelche Kontexte hineininterpretieren.
 
Hallo,

im Internet ist ja einiges zu lesen bezüglich der Abmahnungen von Heise.de die über CD Kopiersysteme berichten.
Ist die Anwendung von Clone DVD überhaupt legal in Deutschland?

Hier ist nach CloneDVD gefragt und diese Software ist in Deutschland ganz legal.
 
uhi, ich merke das Thema ist nicht ganz einfach. Ich möchte da einfach nichts falsch machen.
 
Wieso nicht ganz einfach??? Die Anwendung von CloneDVD ist ganz legal, legal deshalb, weil man damit allein einen bestehenden Kopierschutz nicht knacken kann. Erst in Verbindung mit AnyDVD bewegt man sich ausserhalb der Legalität. Dazu muss man noch sagen, dass der Besitz von AnyDVD auch hier in Deutschland nicht verboten ist. Was man damit anstellt braucht man ja nicht an die grossen Glocke hängen (schlafende Hunde soll man nicht wecken).
 
es gab sogar schon mal clonedvd oem in einigen zeitschriften.
ich frage mich nur was du mit clonedvd alleine anfangen willst? weit kommst du damit nicht...
aber glaube uns es gibt mehr menschen die anydvd besitzen als du denkst, sogar einige polizisten oder richter werden dieses program besitzen (legal) und sogar verwenden (illegal).
wie die leute vor mir schon geschrieben haben, du musst ja nicht gerade die werbetrommel anschmeißen das du anydvd benutzt.
 
aber glaube uns es gibt mehr menschen die anydvd besitzen als du denkst, sogar einige polizisten oder richter werden dieses program besitzen (legal) und sogar verwenden (illegal).
Dass das Verwenden von AnyDVD generell strafrechtlich relevant ist, darf bezweifelt werden. Siehe den von James bereits genannten § 108b (1) UrhG:
Wer
  1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
  2. wissentlich unbefugt
    • eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
    • ein Werk oder einen sonstigen Schutzgegenstand, bei dem eine Information für die Rechtewahrnehmung unbefugt entfernt oder geändert wurde, verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht
    und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert,
wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Im Übrigen ist es nicht wirklich von Bedeutung, was Polizisten oder Richter tun. Sollte ein Richter Koks verticken, wird es davon trotzdem nicht legal.
 
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